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FG Baden-Württemberg  v. - 13 K 203/99 EFG 2003 S. 1223

Gesetze: EStG 1990 § 4 Abs. 3, EStG 1990 § 8 Abs. 1, EStG 1990 § 11 Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 41 Abs. 1, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1

Grundstücksschenkung als Betriebseinnahme

Zuflusszeitpunkt

Einkommensteuer 1992

Leitsatz

1. Wird einem Steuerpflichtigen von einer Gemeinde mit der Maßgabe, sich in der Gemeinde für einen bestimmten Zeitraum als praktischer Arzt niederzulassen, ein Baugrundstück unentgeltlich übereignet, so handelt es sich hierbei um eine Betriebseinnahme in Höhe des Verkehrswerts des Grundstücks.

2. Die als Betriebseinnahme zu behandelnde Grundstücksschenkung fließt dem Beschenkten mit Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das Grundstück in Form wirtschaftlichen oder zivilrechtlichen Eigentums zu – hier erst mit Abschluss des notariellen Schenkungsvertrages und nicht schon durch den früher ergangenen Gemeinderatsbeschluss oder einen zuvor geschlossenen formnichtigen Schenkungsvertrag.

3. Ein gesetzlicher Tatbestand, der wie der Zufluss von Betriebseinnahmen nach §§ 8, 11 EStG die Erlangung wirtschaftlicher Verfügungsmacht voraussetzt, ist, wenn es an einem entsprechenden rechtsbegründenden Rechtsgeschäft fehlt, nicht erfüllt und kann auch nicht über § 41 AO fingiert werden.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1223
INF 2003 S. 566 Nr. 15
IAAAB-06150

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FG Baden-Württemberg v. 14.04.2003 - 13 K 203/99

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