Nachweis von Unterhaltsaufwendungen für im Ausland lebende
Angehörige
Leitsatz
1. Der Nachweis von
Unterstützungsleistungen eines Gastarbeiters an Angehörige im
Heimatland kann jedenfalls dann nicht durch die Bescheinigung eines
(ausländischen) Arbeitsamtes geführt werden, wenn in dieser
Bescheinigung die Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses zum
Unterhaltsleistenden wie auch jegliche Angaben über die Höhe der von
der unterstützten Person im Streitjahr bezogenen Einkünfte und dessen
Vermögensverhältnisse fehlen.
2. Der Nachweis von geleisteten
Zahlungen an Angehörige im Heimatland wird nicht ausreichend erbracht
durch die Vorlage von Kontoauszügen des Unterhaltsleistenden, aus denen
lediglich entnommen werden kann, dass von diesem Konto Bargeldabhebungen
vorgenommen und Euroschecks in Fremdwährung eingelöst worden sind.
3. Einer eidesstattlichen
Versicherung des Unterhaltsempfängers in Ausland kommt zum Nachweis von
Unterhaltszahlungen nur ein unzureichender Beweiswert zu, weil sie die
Wirkungen einer rechtlich verbindlichen eidesstattlichen Versicherung im
vorliegenden finanzgerichtlichen Rechtsstreit nicht entfalten kann.
Tatbestand
Fundstelle(n): FAAAB-06125
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.04.2000 - 12 K 60/99
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