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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 358/00 EFG 2002 S. 140

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Beseitigung von Asbestschäden nur bei vorheriger Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Einkommensteuer 1998

Leitsatz

Kosten für die Sanierung eines asbestbelasteten Hausdaches sind nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig, wenn vor Beginn der Baumaßnahmen ein amtsärztliches Gutachten bzw. eine amtsärztliche Stellungnahme eingeholt wird, aus der sich ergibt, dass die Maßnahme i. S. des § 33 EStG zwingend erforderlich ist (Anschluss an , BStBl II 2001, 94).

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 140
EFG 2002 S. 140 Nr. 3
MAAAB-06114

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 20.06.2001 - 12 K 358/00

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