Aufwendungen für den Bezug der Zeitschrift "Focus" weder
Betriebsausgaben noch Berufsausbildungskosten
Leitsatz
1. Aufwendungen für den Erwerb
der Zeitschrift "Focus" sind als Lebenshaltungskosten vom Betriebsausgabenabzug
ausgeschlossen.
2. Das Aufteilungs- und Abzugsverbot
des § 12 Nr. 1 EStG gilt nicht für den Bereich des
Sonderausgabenabzugs des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Ist aber eine Trennung
ausnahmsweise nicht möglich, weil sich nicht quantifizieren lässt,
inwieweit die Ausgaben einerseits nur Berufsausbildungs-/Weiterbildungs- und
andererseits lediglich "normale" Lebenshaltungskosten sind, sind die
Aufwendungen insgesamt wie nicht abzugsfähige Privatausgaben zu behandeln,
falls die Mitfinanzierung des Lebensunterhalts nicht nur von untergeordneter
Bedeutung ist.
3. Aufwendungen für den Bezug
der Zeitschrift "Focus" sind auch bei einem Studenten der Politologie keine
Berufsausbildungskosten i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 285 PAAAB-06100
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 08.11.2000 - 12 K 258/00
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