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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 258/00 EFG 2001 S. 285

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 1

Aufwendungen für den Bezug der Zeitschrift "Focus" weder Betriebsausgaben noch Berufsausbildungskosten

Leitsatz

1. Aufwendungen für den Erwerb der Zeitschrift "Focus" sind als Lebenshaltungskosten vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen.

2. Das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG gilt nicht für den Bereich des Sonderausgabenabzugs des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Ist aber eine Trennung ausnahmsweise nicht möglich, weil sich nicht quantifizieren lässt, inwieweit die Ausgaben einerseits nur Berufsausbildungs-/Weiterbildungs- und andererseits lediglich "normale" Lebenshaltungskosten sind, sind die Aufwendungen insgesamt wie nicht abzugsfähige Privatausgaben zu behandeln, falls die Mitfinanzierung des Lebensunterhalts nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist.

3. Aufwendungen für den Bezug der Zeitschrift "Focus" sind auch bei einem Studenten der Politologie keine Berufsausbildungskosten i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 285
PAAAB-06100

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 08.11.2000 - 12 K 258/00

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