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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 221/96

Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 S. 1, UStG 1980 § 2 Abs. 1, UStG 1980 § 3 Abs. 1, UStG 1980 § 3 Abs. 9, UStG 1980 § 14 Abs. 3, UStG 1980 § 10 Abs. 1 S. 5, BGB § 164

Gebrauchtwagenvertrieb als Agentur- oder Eigengeschäft

Leitsatz

Gebrauchtwagengeschäfte sind auch bei der Verwendung von Vermittlungs- und Agenturverträgen nach dem Muster der unverbindlichen Empfehlung des Zentralverbandes des Kraftfahrzeuggewerbes e.V. als Eigengeschäfte anzusehen, wenn die tatsächliche Geschäftsabwicklung den Voraussetzungen für die Annahme von Vermittlungsleistungen nicht entspricht, weil bei der Abholung der Fahrzeuge (hier: Jahreswagen von Werksangehörigen) den Gebrauchtwagenverkäufern vorbehaltlos, ohne Absicherung eventueller Rückzahlungsansprüche ein Mindestpreis gezahlt wird und die die Gebrauchtwagen angeblich abnehmenden Firmen Scheinfirmen sind, die allein zur Erreichung von Verkaufsrechnungen mit gesonderten Umsatzsteuer-Ausweis zwischengeschaltet werden, um den tatsächlichen (End-)Abnehmer, einer Exportfirma, den Vorsteuerabzug zu ermöglichen.

Fundstelle(n):
SAAAB-06096

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 13.06.2001 - 12 K 221/96

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