Umfang der Ablaufhemmung bestimmt sich nach dem Inhalt der
Prüfungsanordnung
Keine Aufhebung bestandskräftiger
Gewerbesteuermessbescheide für freiberufliche Tätigkeit nach §
174 AO
Gewerbesteuer-Messbetrag 1988-1990
Leitsatz
1. Die Ablaufhemmung nach § 171
Abs. 4 AO umfasst nur die in der Prüfungsanordnung genannten
Besteuerungszeiträume, selbst wenn aus den Prüfungsfeststellungen
auch Folgerungen für andere, (hier) vor dem Prüfungszeitraum liegende
Veranlagungszeiträume gezogen werden.
2. § 174 Abs. 1 oder Abs. 4 AO
ermöglichen nicht die Aufhebung bestandskräftiger
Gewerbesteuermessbescheide aufgrund eines für andere
Veranlagungszeiträume ergangenen, rechtskräftigen
Finanzgerichtsurteils, in dem die Tätigkeit des Steuerpflichtigen als eine
freiberufliche beurteilt wird.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 132 EFG 2003 S. 132 Nr. 3 CAAAB-06071
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Finanzgericht Baden-Württemberg v. 11.09.2002 - 11 K 214/99
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