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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 263/97 EFG 2000 S. 1103

Gesetze: UmwStG 1977 § 20 Abs. 7 S. 3, UmwStG 1977 § 20 Abs. 7 S. 4, UmwG 1969 § 56a, GG Art. 3 Abs. 1

Vorsteuerabzug

Steuerliche Wirksamkeit eines rückwirkend vereinbarten Geschäftsführer-Anstellungsvertrages bei rückbezogener Umwandlung nach § 20 Abs. 7 Satz 3 UmwStG 1977

Leitsatz

1. Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH nach §§ 56a ff. UmwG 1969: Die gesetzliche Rückbeziehung des Umwandlungsstichtages nach § 20 Abs. 7 Satz 3 UmwStG 1977 ändert nichts an der Unwirksamkeit des zwischen der aus dem Einzelunternehmen ihres Gesellschafter-Geschäftsführers hervorgegangenen GmbH und dem Geschäftsführer rückwirkend (auf den Umwandlungsstichtag) abgeschlossenen Angestelltenvertrages. Die rückwirkend zwischen dem Umwandlungsstichtag und der notariellen Beurkundung der Umwandlungserklärung gezahlten Vergütungen sind nach § 20 Abs. 7 Satz 4 UmwStG 1977 als Entnahmen zu beurteilen.

2. Die Vorschrift des Art. 3 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen Steuerpflichtigen, deren Besteuerung nicht dem Gesetz entspricht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1103
UAAAB-06052

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.07.2000 - 10 K 263/97

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