Steuerliche Wirksamkeit eines
rückwirkend vereinbarten Geschäftsführer-Anstellungsvertrages
bei rückbezogener Umwandlung nach § 20 Abs. 7 Satz 3 UmwStG 1977
Leitsatz
1. Umwandlung eines
Einzelunternehmens in eine GmbH nach §§ 56a ff. UmwG 1969: Die
gesetzliche Rückbeziehung des Umwandlungsstichtages nach § 20 Abs. 7
Satz 3 UmwStG 1977 ändert nichts an der Unwirksamkeit des zwischen der aus
dem Einzelunternehmen ihres Gesellschafter-Geschäftsführers
hervorgegangenen GmbH und dem Geschäftsführer rückwirkend (auf
den Umwandlungsstichtag) abgeschlossenen Angestelltenvertrages. Die
rückwirkend zwischen dem Umwandlungsstichtag und der notariellen
Beurkundung der Umwandlungserklärung gezahlten Vergütungen sind nach
§ 20 Abs. 7 Satz 4 UmwStG 1977 als Entnahmen zu beurteilen.
2. Die Vorschrift des Art. 3 Abs. 1
GG gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen
Steuerpflichtigen, deren Besteuerung nicht dem Gesetz entspricht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 1103 UAAAB-06052
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.07.2000 - 10 K 263/97
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