Streitwert der Klage des Insolvenzverwalters auf Erteilung einer
Bescheinigung zur Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen
Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung
i.S.d.
§ 48 b
EStG
Streitwertfestsetzung
Leitsatz
1. Der Streitwert der durch den
Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Bauunternehmens erhobenen
Klage auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach
§ 48b EStG ist im
Wege des Ermessens nach der Bedeutung der Bescheinigung für den
Antragsteller zu bestimmen.
2. Da der Insolvenzverwalter vom
Finanzamt die Auskehrung der nach
§ 48a Abs. 1 EStG
abgeführten Beträge verlangen kann, ist sein Interesse an der
Erteilung der Freistellungsbescheinigung niedriger zu bewerten als der
Gesamtbetrag der abgezogenen Steuer.
3. In Anlehnung an den Streitwert der
Stundung einer Steuerforderung erscheint es sachgerecht, das Interesse mit 10 %
des Gesamtbetrags der Abzugssteuer anzusetzen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 61 EFG 2004 S. 61 Nr. 1 LAAAB-05955
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Beschluss v. 06.10.2003 - 7 K 1693/02
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