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Sächsisches FG Beschluss v. - 7 K 1693/02 EFG 2004 S. 61

Gesetze: GKG § 13 Abs. 1 S. 1, EStG 2002 § 48 Abs. 1 S. 3, EStG 2002 § 48a Abs. 1, EStG 2002 § 48b Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 5, AO 1977 § 222

Streitwert der Klage des Insolvenzverwalters auf Erteilung einer Bescheinigung zur Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen

Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung i.S.d. § 48 b EStG

Streitwertfestsetzung

Leitsatz

1. Der Streitwert der durch den Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Bauunternehmens erhobenen Klage auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist im Wege des Ermessens nach der Bedeutung der Bescheinigung für den Antragsteller zu bestimmen.

2. Da der Insolvenzverwalter vom Finanzamt die Auskehrung der nach § 48a Abs. 1 EStG abgeführten Beträge verlangen kann, ist sein Interesse an der Erteilung der Freistellungsbescheinigung niedriger zu bewerten als der Gesamtbetrag der abgezogenen Steuer.

3. In Anlehnung an den Streitwert der Stundung einer Steuerforderung erscheint es sachgerecht, das Interesse mit 10 % des Gesamtbetrags der Abzugssteuer anzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 61
EFG 2004 S. 61 Nr. 1
LAAAB-05955

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Sächsisches FG, Beschluss v. 06.10.2003 - 7 K 1693/02

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