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Öffentlicher Dienst | Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Nach dem (NWB EN-Nr. 604/2000) durfte die Benachteiligung der Rentner des öffentlichen Dienstes durch die volle Anrechnung der in Vordienstzeiten erworbenen Rentenansprüche bei hälftiger Berücksichtigung dieses Teils ihrer Lebensarbeitszeit bei der Berechnung der gesamtversorgungsfähigen Dienstzeit nicht länger als bis zum Ablauf des Jahres 2000 hingenommen werden. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder hat ihre Satzung mit Wirkung vom deshalb grundlegend geändert; sie berechnet ihre Versorgungsrenten in Zukunft ohne Rückgriff auf die der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde liegenden Vordienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes. Für Versicherte, die bereits vor diesem Zeitpunkt eine Zusatzrente bezogen haben, gilt nac...