Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung von Schülerfirmen (§ 52 AO)
Unter Schülerfirmen werden Gruppen von Schülern verstanden, die sich unter dem Dach einer Schule oder eines Schulfördervereins oder als selbständige Körperschaft durch Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen aktiv am Markt betätigen. Sie verfolgen jedoch in erster Linie eine pädagogische Zielsetzung. Ihre Arbeit ist im schulischen Bereich verankert und wird von Lehrkräften betreut. Die OFD Frankfurt a. M. bittet mit Vfg. v. - S 0171 A - 146 - St II 1.03, eine Schülerfirma, die von einer potenziell steuerbegünstigten Körperschaft getragen wird, als Zweckbetrieb zu beurteilen, wenn die Einnahmen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit einschl. USt 30 678 € im Jahr nicht übersteigen. Diese stl. Behandlung lehnt sich an das (BStBl 1993 I S. 214) zur gemeinnützigkeitsrechtlich...