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Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung – Muster
Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung
Mitarbeiter und sonstige Personen, die bei einem zur beruflichen Verschwiegenheit Verpflichteten tätig sind, sind auf ihre Verschwiegenheit ausdrücklich zu verpflichten und zu deren Wahrung anzuhalten. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Nichtbeachtung der Verschwiegenheit ist möglich. Näheres ergibt sich aus den einschlägigen Berufsordnungen für z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte usw.
Mitarbeiter und sonstige Personen, die bei einem zur beruflichen Verschwiegenheit Verpflichteten tätig sind, sind auf ihre Verschwiegenheit ausdrücklich zu verpflichten und zu deren Wahrung anzuhalten (Vgl. z. B. § 43 a Abs. 2 Satz 4 Bundesrechtsanwaltsordnung). Näheres ergibt sich aus den einschlägigen Berufsordnungen für z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte usw. Die Erklärung selbst ist bei Abschluss des z.B. Arbeitsvertrages zu unterzeichnen und zu den Personalunterlagen zu nehmen. Die jedem Arbeitsverhältnis innewohnende Verschwiegenheitspflicht ist im Vertrag dort mit aufgenommen worden. Das nachfolgende Muster lehnt sich an einen Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer an.
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und ...