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Arbeitshilfe - Stand: 20.01.2025

GmbH: Handelsregisteranmeldung einer Satzungsänderung – Muster

Anna Keller
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  • GmbH: Handelsregisteranmeldung einer Satzungsänderung

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Eine Satzungsänderung ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, § 54 GmbHG. Der Anmeldung ist der vollständige Wortlaut des Gesellschaftsvertrags beizufügen; er muss mit der Bescheinigung eines Notars versehen sein, dass die geänderten Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages mit dem Beschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrags und die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt zum Handelsregister eingereichten vollständigen Wortlaut des Gesellschaftsvertrags übereinstimmt. Zu beachten ist, dass die Abänderung keine rechtliche Wirkung entfaltet, bevor sie in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft eingetragen ist. Im Hinblick auf die Form der Satzungsänderung ist § 53 Abs. 3 GmbHG zu beachten. Danach muss der Beschluss über die Satzungsänderung notariell beurkundet werden.

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