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AG: Kapitalerhöhung aus Barmitteln, Handelsregisteranmeldung – Muster
Kapitalerhöhung aus Barmitteln, Handelsregisteranmeldung
Eine wirksame Erhöhung des Grundkapitals mit Barmitteln setzt die Handelsregisteranmeldung der Kapitalerhöhung voraus. Der Handelsregisteranmeldung ist ein satzungsändernder Hauptversammlungsbeschluss vorausgegangen. Der Beschluss über die Kapitalerhöhung bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Hinsichtlich der Anmeldung und Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung sind die §§ 188 f. AktG zu beachten.
Mehr zum Thema Kapitalerhöhung mit Barmittel bei der Aktiengesellschaft sowie weiterführende Information im infoCenter.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster:
AG - Kapitalerhöhung aus Barmitteln, Beschluss der Hauptversammlung
AG - Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Beschluss der Hauptversammlung
AG - Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, Beschluss der Hauptversammlung
AG - Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, Handelsregisteranmeldung