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Arbeitshilfe Januar2023

Abwicklungsvereinbarung – Muster

Prof. Dr. Tödtmann und Nadja Hartmann
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  • Abwicklungsvereinbarung

Hat der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen, können die Arbeitsvertragsparteien im Anschluss eine Abwicklungsvereinbarung treffen. „Herzstück“ der Vereinbarung ist arbeitnehmerseitig der Verzicht, eine Kündigungsschutzklage zu erheben, und (in der Regel) die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber. Es ist sinnvoll, daneben noch weitere potenzielle Streitpunkte zu regeln (Urlaub, Freistellung, Zeugnis usw.).

Wie unterscheidet sich der Abwicklungsvertrag vom Aufhebungsvertrag? Der Abwicklungsvertrag regelt nur die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses, er selbst beendet das Arbeitsverhältnis nicht. Vielmehr muss eine Kündigung vorausgegangen sein. Dagegen ist der Aufhebungsvertrag selbst der Beendigungstatbestand; er wirkt genauso wie eine Kündigung.

Ursprünglich hatte der Abwicklungsvertrag den Vorteil, das Risiko einer Sperrzeit bzgl. Arbeitslosengeld – im Vergleich zum Aufhebungsvertrag – zu verringern (die Kündigung war schließlich bereits ausgesprochen und man vereinbarte nur die Abwicklungsmodalitäten). Dieser Überlegung hat das Bundessozialgericht im Jahr 2003 () allerdings eine „Abfuhr“ erteilt. Seitdem ist klar, dass eine Abwicklungsvereinbarung die Verhängung einer Sperrzeit nicht automatisch verhindert.

Schon aus Nachweisgründen sollte der Abwicklungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden.

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