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BFH Urteil v. - VIII R 236/72 BStBl 1977 II S. 125

Gesetze: AO § 131DBA USA (1965) Art. XVDBA USA (1965) Art. XVIII

Leitsatz

Kommt es nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht zur Anrechnung einer im Ausland festgesetzten und entrichteten Steuer vom Einkommen, weil im Ausland wegen der Berücksichtigung von Einbußen im Privatvermögen keine Steuer vom Einkommen festgesetzt worden ist, so stellt es keine sachlich bedingte Unbilligkeit dar, wenn durch die inländische Einkommensbesteuerung, bei der die Vermögenseinbußen nicht berücksichtigt werden, der im Ausland gewährte Steuervorteil nicht zum Tragen kommen kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 125
BFHE S. 443 Nr. 119,
OAAAB-05004

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BFH, Urteil v. 13.07.1976 - VIII R 236/72

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