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BFH Urteil v. - IX R 21/84 BStBl 1986 II S. 9

Gesetze: EStDV 1979 § 82a Abs. 1 Nr. 1EStDV 1979 § 82a Abs. 3 i.V.m. Anlage 7 Nr. 7 zu § 82a EStDVEStG (1979) § 51 Abs. 1 Nr. 2 lit. q

Leitsatz

1. Die Aufwendungen für den Ersatz einer Warmluftheizung, bei der die im Keller erhitzte Luft mittels Kanälen in die einzelnen Räume geleitet wird, durch eine Zentralheizung mit Radiatoren sind Erhaltungsaufwand.

2. Der Ersatz einer solchen Warmluftheizung durch eine Zentralheizung mit Radiatoren war im Veranlagungszeitraum 1979 die erstmalige Durchführung einer Maßnahme nach § 82 a Abs. 3 EStDV und demgemäß nach § 82 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 i. V. m. Anlage 7 Nr. 7 zu § 82 a EStDV begünstigt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 9
BFHE S. 426 Nr. 144,
FAAAB-04920

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BFH, Urteil v. 13.08.1985 - IX R 21/84

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