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BFH Urteil v. - V R 81/87 BStBl 1993 II S. 207

Gesetze: UStG 1980 § 15 Abs. 8 Nr. 4 a. F.UStG 1980 § 18 Abs. 9UStDV 1980 §§ 36 bis 38UStDV 1980 §§ 59 bis 61LStR 1978 Abschn. 25 Abs. 10FGO § 76 Abs. 1

Zum pauschalen Vorsteuerabzug im Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach §§ 36 ff. UStDV 1980 durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer

Leitsatz

1. Nicht im Erhebungsgebiet des UStG 1980 ansässige Unternehmer, die am Vergütungsverfahren (§§ 59 bis 61 UStDV 1980) teilnehmen, können den pauschalen Vorsteuerabzug nach §§ 36 bis 38 UStDV 1980 in Anspruch nehmen.

2. Ein Berufskraftfahrer führt nur dann Dienstreisen i.S. des § 38 UStDV 1980 durch, wenn er außerhalb seines Fahrzeugs eine regelmäßige Arbeitsstätte hat (Anschluß an die lohnsteuerrechtliche Begriffsbestimmung).

3. Ein nicht im Erhebungsgebiet ansässiger Unternehmer, der seinem Arbeitnehmer aus Anlaß einer Dienstreise im Erhebungsgebiet die Aufwendungen für Übernachtung erstattet, kann den pauschalen Vorsteuerabzug nach § 36 UStDV 1980 nur in Anspruch nehmen, wenn er die lohnsteuerrechtlichen Voraussetzungen für den Ansatz eines Pauschbetrags für Übernachtungskosten wie ein im Erhebungsgebiet ansässiger Unternehmer erfüllt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 207
BFH/NV 1993 S. 13 Nr. 3
KAAAB-04833

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BFH, Urteil v. 15.10.1992 - V R 81/87

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