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Gesellschafter
I. Definition
Der Beitrag wird nicht mehr aktualisiert und entspricht in einzelnen Punkten möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand. Sehen Sie hierzu die folgenden Beiträge: Gesellschafterwechsel in der GbR, Gesellschafterwechsel in der KG, Gesellschafterwechsel in der GmbH & Co. KG, Ausschließung von GmbH-Gesellschaftern und Einziehung von Geschäftsanteilen, Gesellschafterwechsel in der Aktiengesellschaft, Ausscheiden von Gesellschaftern aus der Gesellschaft, Ausschließung eines Gesellschafters aus der Personengesellschaft.
Als Gesellschafter bezeichnet man die Mitglieder und Anteilseigner eines rechtsgeschäftlichen Zusammenschlusses mehrerer Personen auf dem Gebiet des Privatrechts zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
Zu den Zusammenschlüssen von Gesellschaftern zählen
die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
die offene Handelsgesellschaft
die Kommanditgesellschaft
die Kommanditgesellschaft auf Aktien
die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
die Aktiengesellschaft
die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea)
die REIT-Aktienges...