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BFH Urteil v. - III R 167/86 BStBl 1990 II S. 60

Gesetze: EStG § 33EStG § 33bEStDV § 65SchwbG a. F. § 3 Abs. 1 und 5SchwbG a. F. § 35 (SchwbG n. F. § 4 Abs. 1 und 5)SchwbG a. F. § 38

Der herabgesetzte Grad der Behinderung ist ab Feststellungszeitpunkt und nicht erst ab Bestandskraft des Neufeststellungsbescheids bei der Besteuerung zu berücksichtigen

Leitsatz

Die Fortgeltung des Schwerbehindertenausweises bis zum bestandskräftigen Abschluß eines den Grad der Behinderung herabsetzenden Neufeststellungsverfahrens steht einer einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung des herabgesetzten Grades der Behinderung auf den Neufeststellungszeitpunkt nach Eintritt der Bestandskraft nicht entgegen. § 33b EStG ist keine Schutzvorschrift i.S. des § 35 SchwbG a.F. (§ 38 SchwbG n.F.).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 60
BFH/NV 1990 S. 2 Nr. 1
OAAAB-04810

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BFH, Urteil v. 22.09.1989 - III R 167/86

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