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BFH Urteil v. - VI R 187/74 BStBl 1977 II S. 832

Gesetze: EStG 1974 § 32 Abs. 2 Nr. 2, und zwar Buchst. a Doppelbuchst. aa und letzter Satz, Nr. 3 Buchst. fEStG § 33a Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 3

Pflegekindschaftsverhältnis zwischen Geschwistern ; der von Versorgungsbezügen nach § 19 Abs. 3 EStG 1974 steuerfrei bleibende Betrag gehört nicht zu den Bezügen i. S. des § 32 Abs. 2 Nr. 2 letzer Satz EStG 1974

Leitsatz

1. Ein Pflegekindschaftsverhältnis kann auch zwischen Geschwistern bestehen, wenn die allgemein für die Anerkennung eines solchen Verhältnisses geforderten Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Der von Versorgungsbezügen nach § 19 Abs. 3 EStG 1974 steuerfrei bleibende Betrag (Versorgungsfreibetrag) gehört nicht zu den Bezügen eines Kindes, die bei Berechnung der Grenze von 7 200 DM nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 letzter Satz EStG 1974 zu berücksichtigen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 832
BAAAB-04703

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BFH, Urteil v. 05.08.1977 - VI R 187/74

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