Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Arbeitshilfe - Stand: 15.11.2015

Haftung des Betriebsübernehmers, § 75 AO

Regierungsdirektor Hans U. Hundt-Eßwein

Gemäß § 75 AO haftet der Übernehmer eines Unternehmens oder gesondert geführten Betriebs für die im Betrieb begründeten Steuern, für Ansprüche auf Erstattung von Steuervergünstigungen und Steuerabzugsbeträge, insbesondere Lohnsteuer, vorausgesetzt, dass die Steuern seit dem Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjahrs entstanden sind und bis zum Ablauf von einem Jahr nach Anmeldung des Betriebs durch den Erwerber festgesetzt und angemeldet werden.

Diese Checkliste bietet eine Leitlinie für die Prüfung in Betracht kommender Haftungsfälle.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen