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OLG Düsseldorf 31.01.1992 5 Ss [OWi] 491/91
Schwarzarbeit; | bauleitender Architekt als Täter beim Schwarzbau
Der Architekt kann ebenso wie der Bauherr und der Bauunternehmer Täter einer Ordnungswidrigkeit des ,,Errichtens einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung sein'' ( 5 Ss (OWi) 491/91).