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Kraftfahrzeugsteuer ab 2004 – Auswirkungen des Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetzes 1997
Zum laufen die abgesenkten Steuersätze für bestimmte Pkw aus (s. auch Zens, NWB F. 8 S. 1519, 1524). Insgesamt sind etwa 20 Mio Fahrzeuge betroffenen, für die bei durchschnittlichem Hubraum mit zusätzlichen Kosten bis zu 32 € im Jahr je nach Abgasverhalten und Antriebsart gerechnet werden muss.
Die Anhebung geht auf das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz vom (BGBl 1997 I S. 805) zurück, welches die Besteuerung für Pkw noch stärker emissions- statt hubraumbezogen ausgeprägt hat. Die Wirkungen der damals getroffenen Regelungen verteilen sich über acht Jahre. Sie sind insgesamt aufkommensneutral angelegt und begünstigen die vorzeitige Einhaltung von zukunftsorientierten EU-Abgasnormen. Im genannten Zeitraum treten mehrere gestaffelte Steuersatzerhöhungen in Kraft. Die letzte Erhöhung erfolgte zum für alle wenig und nicht schadstoffreduzierten Pkw der Abgasnorm Euro 1 und schlechter. Eine weitere Erhöhung ist zum für wenig schadstoffreduzierte Pkw vorgesehen.
Festsetzungsbescheide werden über das ganze Jahr 2004 ergehen, jeweils abhängig vom ursprünglichen Tag der Fahrzeugzulassung.S. 4110