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BFH Urteil v. - II R 36/83 BStBl 1985 II S. 339

Leitsatz

1. Wird ein Grundstück doppelt ausgeboten (vgl. § 59 Abs. 2 ZVG), so bestimmt sich die Gegenleistung nach dem Meistgebot, zu dem der Zuschlag erteilt wird.

2. Eine nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibende Grundschuld gehört auch dann mit ihrem Nennwert zur Gegenleistung, wenn sie der Meistbietende kurz vor der Versteigerung unter ihrem Nennwert erworben hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 339
YAAAB-03048

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BFH, Urteil v. 23.01.1985 - II R 36/83

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