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BFH Urteil v. - IV R 222/80 BStBl 1983 II S. 762

Leitsatz

Eine notwendige Beiladung kann vom FG auch noch nach Ergehen des erstinstanzlichen Urteils vorgenommen werden. Trotzdem muß der BFH das Urteil des FG aufheben und die Sache zurückverweisen, wenn die Beiladung erst nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ausgesprochen wird und das FG die mündliche Verhandlung nicht wiedereröffnet hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 762
BFHE S. 134 Nr. 139,
KAAAB-02795

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 04.08.1983 - IV R 222/80

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