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BFH Urteil v. - IV R 18/80 BStBl 1983 II S. 559

Gesetze: EStG § 5EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

Erwirbt ein Spirituosenhersteller Branntwein von der BMonV und verarbeitet er diesen zu Fertigprodukten, gehört die auf dem erworbenen Branntwein lastende Branntweinsteuer zu den Anschaffungskosten des Branntweins und damit zu den Herstellungskosten der Fertigprodukte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 559
BFHE S. 385 Nr. 138,
KAAAB-02717

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BFH, Urteil v. 05.05.1983 - IV R 18/80

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