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BFH Urteil v. - IV R 52/81 BStBl 1982 II S. 715

Gesetze: VGFG EntlG Art. 3 § 1VwZG § 9 Abs. 1, 2ZPO § 181 Abs. 1

Leitsatz

1. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist keine Familie i.S. von § 181 Abs. 1 ZPO und kann ihr auch nicht gleichgestellt werden.

2. Soll mit der Zustellung eine Ausschlußfrist zur Vorlage einer Prozeßvollmacht in Lauf gesetzt werden, so wird ein Zustellungsmangel nicht dadurch geheilt, daß der Zustellungsadressat das Schriftstück nachweislich erhalten hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 715
BFHE S. 179 Nr. 136,
OAAAB-02519

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BFH, Urteil v. 29.04.1982 - IV R 52/81

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