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BFH Urteil v. - II R 141/80 BStBl 1982 II S. 334

Gesetze: GrEStG Nordrhein Westfalen § 11 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Unterliegt die Abgabe eines Meistgebotes der Grunderwerbsteuer, so gehört bei einer Teilungsversteigerung auch der Betrag zur Gegenleistung, den der Meistbietende dem Grundstückseigentümer (bzw. dem Konkursverwalter) dafür zahlt, daß dieser den Zuschlag nicht durch Anwendung der ihm als Antragsteller zustehenden Rechte verhindert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 334
BFHE S. 228 Nr. 135,
SAAAB-02399

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BFH, Urteil v. 03.02.1982 - II R 141/80

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