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BFH Urteil v. - V R 6/76 BStBl 1982 II S. 47

Gesetze: UStG (1967) § 28 Abs. 2

Leitsatz

Eine inländische Organgesellschaft, die vom Organkreis im Ausland hergestellte Gegenstände vertreibt, kann im Rahmen der Entlastung des Vorratsvermögens nach § 28 UStG 1967 lediglich eine Erhöhung des Ausgangswertes um 20 v.H. beanspruchen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 47
BFHE S. 194 Nr. 134,
AAAAB-02314

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BFH, Urteil v. 17.09.1981 - V R 6/76

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