Gesetze: AO § 94 Abs. 1 Nr. 1AO (1977) § 5AO (1977) § 172 Abs. 1 Nr. 1
Leitsatz
Die Änderung eines bestandskräftigen Verbrauchsteuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtigen steht im Ermessen des HZA. Die Ablehnung der Änderung ist im Regelfall nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Steuerpflichtige in der Lage war, die für die Berichtigung vorgebrachten Gründe im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Abgabenbescheid geltend zu machen. Mit dieser Begründung kann das HZA die Berichtigung nur dann nicht ablehnen, wenn vom Steuerpflichtigen die Anstrengung eines Rechtsbehelfsverfahrens unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles billigerweise nicht erwartet werden konnte.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 507 BFHE S. 13 Nr. 133, VAAAB-02200
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