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BFH Urteil v. - VII R 1/79 BStBl 1981 II S. 507

Gesetze: AO § 94 Abs. 1 Nr. 1AO (1977) § 5AO (1977) § 172 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Die Änderung eines bestandskräftigen Verbrauchsteuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtigen steht im Ermessen des HZA. Die Ablehnung der Änderung ist im Regelfall nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Steuerpflichtige in der Lage war, die für die Berichtigung vorgebrachten Gründe im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Abgabenbescheid geltend zu machen. Mit dieser Begründung kann das HZA die Berichtigung nur dann nicht ablehnen, wenn vom Steuerpflichtigen die Anstrengung eines Rechtsbehelfsverfahrens unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles billigerweise nicht erwartet werden konnte.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 507
BFHE S. 13 Nr. 133,
VAAAB-02200

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BFH, Urteil v. 31.03.1981 - VII R 1/79

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