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BFH Urteil v. - II R 110/77 BStBl 1981 II S. 478

Gesetze: KVStG (1959) § 7 Abs. 1 Nr. 1StAnpG §§ 17 ff.

Leitsatz

Eine GmbH, die in einer einem Sportverband gehörenden Sportschule die Trainingsräume und -anlagen reinigt und instandhält sowie den Lehrgangsteilnehmern und Gästen Unterkunft und Verpflegung gewährt, dient nicht unmittelbar gemeinnützigen Zwecken.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 478
BFHE S. 87 Nr. 133,
AAAAB-02191

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BFH, Urteil v. 25.02.1981 - II R 110/77

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