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BFH Urteil v. - VI R 112/79 BStBl 1980 II S. 122

Gesetze: EStG (1971) § 8 Abs. 2EStG (1977) § 8 Abs. 2LStDV (1971) § 3 Abs. 2LStR (1972) Abschn. 15LStR (1978) Abschn. 19

Leitsatz

Die Verwaltungsanweisung in Abschn. 15 LStR 1972, die Gewährung der steuerfreien Annehmlichkeit von 1,50 DM je arbeitstäglicher Mahlzeit eines Arbeitnehmers davon abhängig zu machen, daß für die Bemessung des geldwerten Vorteils der Mahlzeit ihr ortsüblicher Mittelpreis, nicht aber ihr Wert nach der wesentlich günstigeren Sachbezugsverordnung angesetzt wurde, widersprach nicht der seinerzeit geltenden Rechtslage.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 122
BFHE S. 158 Nr. 129,
XAAAB-01813

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BFH, Urteil v. 20.11.1979 - VI R 112/79

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