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BFH Urteil v. - II R 107/75 BStBl 1980 II S. 108

Gesetze: GrESWG Bayern (1958) Art. 1 Nr. 1II BVO § 44 Abs. 3

Leitsatz

Bei der Verhältnisrechnung nach Art. 1 Nr. 1 GrESWG Bayern 1958 sind in entsprechender Anwendung des § 44 Abs. 3 der II. BVO von der gewerblichen Nutzfläche 10 v.H. abzuziehen, wenn die gewerblichen Räume von den Wohnungen derart getrennt sind, daß keine gemeinsam genutzten Grundflächen vorhanden sind. Dies gilt vor allem dann, wenn die gewerblichen Räume sich über zwei Stockwerke erstrecken und die Verbindungstreppe nur diesen Räumen zugeordnet ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 108
BFHE S. 208 Nr. 129,
SAAAB-01806

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BFH, Urteil v. 07.11.1979 - II R 107/75

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