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BFH Urteil v. - VI R 58/76 BStBl 1980 II S. 79

Gesetze: EStG (1971) § 9 Abs. 1 Satz 1LStDV (1971) § 4 Nr. 1, 2, 4LStDV (1971) § 20 Abs. 2 Satz 1,

Leitsatz

Ein Gerichtsvollzieher kann den von der Verwaltung festgesetzten Durchschnittssatz für Verpflegungsmehraufwendungen wegen mehr als zwölfstündiger, dienstlich veranlaßter Abwesenheit von der Wohnung nur insoweit in Anspruch nehmen, als dieser die ihm als steuerfreier Auslagenersatz zugeflossenen Wegegelder und Reisekostenentschädigungen (Tagegelder) übersteigt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 79
BFHE S. 21 Nr. 129,
JAAAB-01793

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BFH, Urteil v. 26.09.1979 - VI R 58/76

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