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BFH Urteil v. - VIII R 209/77 BStBl 1979 II S. 724

Gesetze: AO § 215 Abs. 2AO (1977) § 180 Abs. 1 Nr. 2aEStG § 15EStG § 16

Leitsatz

1. Über die Frage, ob eine Personengesellschaft, die ihr Betriebsvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht hat, bei der Veräußerung der Gesellschaftsrechte nachträgliche gewerbliche Einkünfte i.S. von § 15, § 16 EStG erzielt hat, ist im gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO 1977 - früher nach § 215 Abs. 2 AO - zu entscheiden (Anschluß an , BFHE 119, 146, BStBl II 1976, 557).

2. Ist eine Personengesellschaft, die ihr Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft eingebracht hat - Nr. 1 -, aufgelöst, dann sind Gewinne eines ehemaligen Gesellschafters aus der späteren Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an der Kapitalgesellschaft keine gewerblichen Einkünfte i.S. von § 15, § 16 EStG.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 724
BFHE S. 191 Nr. 128,
FAAAB-01738

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BFH, Urteil v. 27.03.1979 - VIII R 209/77

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