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BFH Urteil v. - III R 27/78 BStBl 1979 II S. 638

Gesetze: InvZulG (1975) § 4b

Leitsatz

Bei Tieren sind die Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage nach den tatsächlichen Anschaffungskosten und Aufzuchtkosten und nicht nach den Viehdurchschnittswerten (Abschn. 125 EStR) zu bemessen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 638
BFHE S. 303 Nr. 128,
LAAAB-01694

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BFH, Urteil v. 16.07.1979 - III R 27/78

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