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BFH Urteil v. - VI B 142/78 BStBl 1979 II S. 519

Leitsatz

Die Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine durch Alkoholgenuß beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit die ansonsten bestehende berufliche Veranlassung einer Fahrt überlagert oder unterbricht und damit den Abzug von Unfallbeseitigungskosten als Werbungskosten ausschließt, ist von grundsätzlicher Bedeutung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 519
BFHE S. 407 Nr. 127,
SAAAB-01644

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BFH, Urteil v. 27.04.1979 - VI B 142/78

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