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BFH Urteil v. - VII B 104/78 BStBl 1979 II S. 381

Gesetze: AO (1977) § 336 Abs. 2FGO § 69FGO § 114

Leitsatz

Die Androhung der Erzwingung einer Sicherheitsleistung nach § 336 Abs. 2 AO 1977 ist kein unter die Vorschriften des § 69 FGO fallender vollziehbarer Verwaltungsakt. Vorläufiger Rechtsschutz gegen sie kann nur im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 114 Abs. 1 bis 4 FGO gewährt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 381
BFHE S. 160 Nr. 127,
NAAAB-01595

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BFH, Urteil v. 03.04.1979 - VII B 104/78

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