Gesetze: StBerG (a.F.) § 14 Abs. 1 Nr. 2StBerG (a.F.) § 22 Abs. 4 Nr. 2StBerG (n.F.) § 46 Abs. 2 Nr. 2StBerG (n.F.) § 57 Abs. 4 Nr. 2
Leitsatz
1. Auch nach der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des StBerG i.d.F. der Bekanntmachung vom (BGBl I, 2735) muß die Bestellung eines Steuerberaters aufgehoben werden, wenn dieser eine mit seinem Beruf nicht zu vereinbarende Arbeitnehmertätigkeit übernommen hat.
2. Eine solche Tätigkeit übt der stellvertretende Geschäftsführer einer Grundstücksverwaltungs-GmbH aus, wenn er vertraglich verpflichtet ist, seine ganze Kraft zur umfassenden Wahrnehmung der Belange der GmbH einzusetzen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 202 BFHE S. 346 Nr. 126, PAAAB-01538
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