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Einkommensteuer | Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung – EÜR”
Nach § 60 Abs. 4, § 84 Abs. 3c EStDV i. d. F. des Kleinunternehmerförderungsgesetzes haben Stpfl., die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die BA ermitteln, für Wj, die nach dem beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen. Das den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung – EÜR„ sowie eine entsprechende „Anleitung„ bekannt gegeben. Kann für das Wj, das nach dem und vor dem beginnt, die Zeile 9 („Betriebseinnahmen zum ermäßigten Steuersatz„) des Vordrucks aus technischen Gründen noch nicht ausgefüllt werden, ist dies nach Ansicht des BMF nicht zu beanstanden; in diesem Fall sind sämtliche Betriebseinnahmen in Zeile 8 („Betriebseinnahmen z...