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BFH Urteil v. - VII R 4/77 BStBl 1978 II S. 71

Gesetze: FGO § 115FGO § 155ZPO § 3ZPO § 6

Leitsatz

Der Streit um die Rechtmäßigkeit der Pfändung einer Forderung oder eines sonstigen Rechts ist zwar grundsätzlich nach dem Betrag zu bewerten, zu dessen Beitreibung die Pfändung ausgebracht worden ist. Das kann jedoch dann nicht gelten, wenn der Wert des gepfändeten Rechts niedriger ist. Der Streitwert ist in diesem Falle nach dem finanziellen Erfolg der Pfändungsverfügung zu bemessen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 71
BFHE S. 408 Nr. 123,
IAAAB-01228

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BFH, Urteil v. 18.10.1977 - VII R 4/77

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