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BFH Urteil v. - II R 134/75 BStBl 1977 II S. 677

Gesetze: GrEStG NW § 7 Abs. 2

Leitsatz

Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus und erhält er als Abfindung (u.a.) einen flächenmäßigen Teil eines Gesellschaftsgrundstücks, während der andere Teil im gesamthänderischen Eigentum der übrigen Gesellschafter verbleibt, so fällt die Grundstücksübertragung auf den ausscheidenden Gesellschafter insoweit unter GrEStG § 7 Abs. 2, als der Wert dieses Teilgrundstücks dem Anteil entspricht, zu dem er am Vermögen der Gesamthand beteiligt war.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 677
BFHE S. 358 Nr. 122,
HAAAB-01117

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BFH, Urteil v. 27.04.1977 - II R 134/75

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