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BFH Urteil v. - I R 165/76 BStBl 1977 II S. 647

Gesetze: AO § 230 Abs. 1AO § 242 Abs. 2FGO § 40 Abs. 1FGO § 69 Abs. 3

Leitsatz

Hat der Steuerpflichtige im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung der Oberfinanzdirektion Klage beim Finanzgericht erhoben, so ist - während dieses Verfahren schwebt - ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach der Finanzgerichtsordnung § 69 Abs. 3 unzulässig. Der erkennende Senat verbleibt bei der vom Großen Senat des (BFHE 90, 461, BStBl II, 1968, 199) vertretenen Rechtsauffassung.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 647
BFHE S. 222 Nr. 122,
AAAAB-01102

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BFH, Urteil v. 09.03.1977 - I R 165/76

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