Gesetze: BGB § 706KVStG (1972) § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2KVStG (1972) § 5 Abs. 2 Nr. 3KVStG (1972) § 6 Abs. 1 Nr. 1, 3KVStG (1972) § 8 Nr. 1 lit. a
Leitsatz
Gewährt der Kommanditist einer GmbH & Co. KG aufgrund einer im Gesellschaftsvertrag eingegangenen Verpflichtung bei Gründung der KG ein unverzinsliches Darlehen, so gehört die Darlehensvaluta jedenfalls dann zur Gegenleistung für den ersten Erwerb des Kommanditanteils, wenn der Kommanditist das Darlehen auf die Dauer seiner Beteiligung an der GmbH & Co. KG hingegeben hat und wenn das Darlehen auch sonst mit dem Kommanditanteil fest verbunden ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 6 BFHE S. 73 Nr. 120, BAAAB-00844
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