1. Bei der Grunderwerbsteuer gehört die einer Grundstücksschenkung beigefügte Auflage insoweit im Sinne des § 10 Abs. 1 GrEStG zur Gegenleistung, als sie die Bereicherung des Beschenkten vermindert.
2. Bei Schenkung eines Grundstücks unter Vorbehalt des Nießbrauchs wird dieses für die Bemessung der grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung nach den Allgemeinen Bewertungsvorschriften angesetzt; sein Wert wird nicht durch den Einheitswert des Grundstücks begrenzt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 126 BFHE S. 280 Nr. 117, ZAAAB-00541