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BFH Urteil v. - VI R 141/72 BStBl 1976 II S. 52

Gesetze: AO § 222 Abs. 1 Nr. 4

Leitsatz

1. Eine Fehleraufdeckung i.S. des § 222 Abs. 1 Nr. 4 AO setzt nicht nur die Feststellung eines Fehlers seitens der Aufsichtsbehörde, sondern auch deren Erklärung voraus, daß sie den Fehler aufdecke.

2. Die Aufsichtsbehörde handelt bei der Ablehnung einer Fehleraufdeckung nicht pflichtwidrig, wenn der Fehler nicht vom FA, sondern allein vom Steuerpflichtigen verschuldet worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 52
BFHE S. 136 Nr. 117,
SAAAB-00513

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BFH, Urteil v. 03.10.1975 - VI R 141/72

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