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Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Rechtsrahmen, Praxisfragen und Entwicklungsperspektiven
Die Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) hat sich seit ihrer Einführung durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) als feste Größe im deutschen Gesellschaftsrecht etabliert. § 5a GmbHG regelt die Rechtsformvariante zur GmbH detailliert und wirft gleichwohl in der Beratungspraxis regelmäßig Fragen auf, die einer sorgfältigen Analyse bedürfen. Der Beitrag behandelt diese Fragen systematisch: die Besonderheiten der Kapitalaufbringung und die Behandlung verdeckter Sacheinlagen, die haftungsrechtlichen Konsequenzen fehlerhafter Firmierung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), die bilanzielle Umsetzung der gesetzlichen Thesaurierungspflicht sowie die rechtlichen Voraussetzungen und Gestaltungsspielräume beim Übergang zur regulären GmbH. Auf diese Weise entsteht eine verlässliche Grundlage von der Gründung über den laufenden Betrieb bis zur Umwandlung und damit für alle Phasen.
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I. Grundlagen
1. Rechtsnatur
[i]„GmbH light“Die in § 5a GmbHG geregelte UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Rechtsformvariante der GmbH, gleichsam eine „GmbH ...